
IN EIGENER SACHE
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veröffentlicht am 01.05.2026
Nach einigen hitzigen Diskussionen mit Skippern zu einem vom Schleusenmeister ausgesprochenen Verbot von Schleusenhaken haben wir beim WSA nachgefragt. Grundsätzlich gilt: Jeder Skipper ist für sein Boot in der Schleuse selbst verantwortlich und muss geeignete Maßnahmen ergreifen, die ein sicheres Schleusen gewährleisten und niemand anderes gefährden.
Zum Festmachen in den Schleusen dürfen laut WSA Leinen mit daran befestigten, speziellen Schleusenhaken (keine Bootshaken oder Stangen!) benutzt werden. Schleusenhaken haben sich bestens an den Haltestangen bewährt und sind in ihrer Handhabung weit sicherer als nur mit Leinen. Während der Schleusung zu Berg ist das Umlegen von Festmacherleinen von unten über die Stangenhalterungen in halber Höhe eine Fummelei und höchst riskant. Die Leinen können sich leicht in den Halterungen der Haltestangen verheddern und ein Boot schnell zum kentern bringen.
Wichtig ist, dass der Schleusenhaken an der Festmacherleine befestigt wird, die wiederum an einer Klampe oder einem Poller an Bord belegt sein muss. Alleine mit der Hand das Boot in der Strömung zu halten ist einfach zu gefährlich, wenn zum Beispiel den Halter die Kräfte verlassen oder/und damit der Schleusenhaken nicht ins Schleusenbecken fallen kann.
In jedem Fall sind die Anweisungen des Schleusenpersonals zu befolgen.
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