Eine starke Querströmung, wie am 14.09. nachmittags erlebt, hat mehrere Boot in arge Bedrängnis gebracht. Eine große Yacht und ein 8 m Motorsegler wurden gegen das gegenüberliegende Ufer gedrückt und konnten nur mit äußerster Kraft weg vom Ufer, direkt gegen die Strömung, in ruhigeres Fahrwasser oberhalb des Auslasses gelangen. Die lebensgefährliche Sitation am Kraftwerk Cramberg wurde dem WSA gemeldet.
Laut WSA ist der Wasserauslass so geregelt, dass keine gefährliche Querströmung für den Bootsverkehr entsteht. Wie uns mitgeteilt wurde, kann eine kurzzeitige "Spülung" durch den Kraftwerksbetreiber Süwag die Ursache für die kritische Situation gewesen sein.
Bleibt die dringende Frage, wer haftet für Personen- und Sachschäden, wenn durch die Querströmung schlimmers passiert?
Bitte Vorsicht am Kraftwerk Cramberg und Hollerich!